Bekanntgabe der Pfarrgemeinderatswahl 2026

Am 01. März 2026 finden im Erzbistum München und Freising die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Auch in der Metropolitanpfarrei Zu Unserer Lieben Frau wird an diesem Sonntag (mit Vorabend) gewählt, ebenso besteht die Möglichkeit der Briefwahl oder online-Wahl. Alle weiteren Informationen finden Sie im Folgenden. 

Pfarrgemeinderatswahl in der
Metropolitanpfarrei Zu Unserer Lieben Frau, München

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Wahlordnung Pfarrgemeinderat
•    Mitglied im Pfarrgemeinderat kann eine Person werden
    - die katholisch und Mitglied der katholischen Kirche ist,
    - das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    - in unserer Pfarrei wohnhaft ist oder
    - aktiv am kirchlichen Leben in unserer Pfarrei teilnimmt, sich dort ehrenamtlich engagiert oder geistlich beheimatet ist.
•    Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. 
•    Jedes wahlberechtigte Mitglied kann Personen für den Pfarrgemeinderat vorschlagen. Jeder Wahlvorschlag darf mehrere Personen enthalten, für jeden Vorschlag sind Unterschriften von sechs Wahlberechtigten der Pfarrei erforderlich.
•    Wahlvorschläge müssen bis zum 11. Januar 2026 beim Wahlausschuss eingegangen sein. Die beiden dafür notwendigen Formulare erhalten Sie im Pfarrbüro, beim Wahlausschuss oder online unter www.deine-pfarrgemeinde.de in der Rubrik Vorbereitung und Durchführung.
•    Der Wahltermin ist Sonntag, 1. März 2026.
•    In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
•    Online-Wahl vom 09. Februar, 9 Uhr, bis 25. Februar 2026, 23:59 Uhr.
•    Im Wahllokal:    Georgskapelle des Doms (im nördlichen Chorumgang)
             am Samstag, 28.02.2026: 16:45 - 17:15 Uhr, 17:45 - 18 Uhr, und
             am Sonntag, 01.03.2026: 9 - 10 Uhr, 11 - 12 Uhr, 16:45 - 17:15 Uhr, 17:45 - 18 Uhr
•    Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 09. Februar 2026 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 27. Februar 2026 beim Wahlausschuss eingegangen sein.
•    Alle Wahlberechtigten erhalten ab 06. Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
•    Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 31.01.2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular. 
•    Die Wahlausschussvorsitzende, Frau Carola Meier, erreichen Sie:
per E-Mail: pgrwahl.dompfarrei@gmx.de; oder über das Dompfarramt: 089 / 29 00 82-0

Für den Wahlausschuss: Carola Meier, Wahlausschussvorsitzende