Gottesdienste & Veranstaltungen

Dienstag, 19. März
Hochfest Heiliger Josef, Bräutigam der Gottesmutter Maria, Patron der Kirche
07:30 Uhr
Große Kapitelsmesse

Dompfarrer Domkapitular Msgr. Klaus Peter Franzl

- Presbyterium / Altarraum

08:30 Uhr
Heilige Messe

11:30 Uhr
Kirchenführung

- Anmeldung im Domshop

12:30 Uhr
Mittagsgebet in der Fastenzeit

Dompfarrer Domkapitular Msgr. Klaus Peter Franzl

17:15 Uhr
Vesper

weitere Gottesdienste

Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt am Münchner Dom Zu Unserer Lieben Frau

1. Einleitung

„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20) sagt Jesus in der Heiligen Schrift seinen Jüngern zu. Die Zusage Jesu an seine Jünger wird für gläubige Menschen heute in der Feier der Sakramente, im gemeinsamen Gebet und Tun der Nächstenliebe erfahrbar. Seine Gegenwart in der Gemeinschaft der Gläubigen bewirkt Gutes, schenkt Freude und Heil. Diese Gemeinschaft kann aber auch verletzt und missbraucht werden. Das Miteinander von Menschen im Raum der Kirche ist immer wieder in Gefahr, von Einzelnen bewusst genutzt zu werden, um in rücksichtsloser und sündhafter Weise ihren selbstsüchtigen Interessen zu folgen.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist zuallererst ein Verbrechen, das den Betroffenen schweres Leid an Leib und Seele zufügt. Wenn sich kirchliche Amtsträger, Haupt- und Ehrenamtliche, an Kindern, Jugendlichen oder Schutz- und hilfebedürftige Erwachsenen vergehen, verstören sie durch dieses Verbrechen zusätzlich die Gemeinschaft der Gläubigen und verdunkeln auch die oben genannte Zusage Christi in seiner Gegenwart bei den Gläubigen. Der offenkundig gewordene Missbrauch innerhalb der Kirche zeigt eine tiefgehende Krise an und die Notwendigkeit zur Reinigung der Kirche aus dem Geist des Evangeliums. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene ist und bleibt „integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit“ am Münchner Dom (s. Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt […]“, Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz, Würzburg, 2019).

Das vorliegende Präventionskonzept ist in der Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener für den Münchner Dom Zu Unserer Lieben Frau gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums München und Freising (Amtsblatt 01/2020) erarbeitet worden und bildet für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dom den verbindlichen Rahmen für eine Kultur des achtsamen Miteinanders. Der Bereich der Dommusik hat im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Domsingschule ein eigenes „Schutzkonzept mit zugehörigem Verhaltenskodex“ erarbeitet.


2. Begriffsbestimmungen im Umfeld "Sexueller Missbrauch"

2.1 Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch meint alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB). Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexuellemMissbrauch von Jugendlichen (§182 StGB) und sexuellem Missbrauch von schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (§ 174 StGB).

Sexueller Missbrauch von Kindern liegt vor, wenn eine Person sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren vornimmt, an sich oder an Dritten vornehmen lässt, solche vor einem Kind vornimmt oder ein Kind dazu bestimmt, solche an sich selbst vorzunehmen oder aber auf ein Kind durch pornographische Abbildungen oder Darstellungen einwirkt.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzen einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person zwischen 14 und 18 Jahren vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder diese Person dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Ebenso wird von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen gesprochen, wenn eine Person über 21 Jahre an einer Person zwischen 14 und 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt oder an sich vor ihr vornehmen lässt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen.

Sexueller Missbrauch von schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen bezeichnet im Sinne des staatlichen Rechts sexuelle Handlungen einer Person mit abhängigen Personen, wenn zwischen der Person und dem anderen ein Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis besteht oder es sich um ein leibliches Kind handelt. 

2.2 Grenzverletzungen
Grenzverletzungen im Sinn der Präventionsordnung sind alle Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie beschreiben im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen ein einmaliges unangemessenes Verhalten, das unbeabsichtigt erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die Unangemessenheit des Verhaltens nicht nur von objektiven Kriterien, sondern auch vom Erleben des betroffenen Menschen abhängt.

2.3 Sexuelle Übergriffe
Sexuelle Übergriffe passieren nicht zufällig, nicht aus Versehen. Sie unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die Massivität oder die Häufigkeit der nonverbalen oder verbalen Grenzüberschreitungen. Abwehrende Reaktionen der Betroffenen werden bei Übergriffen ebenso missachtet wie Kritik von Dritten. In einigen Fällen sind sexuelle Übergriffe Teil des strategischen Vorgehens zur Vorbereitung von sexuellem Missbrauch. Sie gehören zu den typischen Strategien, mit denen insbesondere erwachsene Täterinnen und Täter (siehe 2.4) testen, inwieweit sie ihre Opfer manipulieren und gefügig machen können.

2.4 Täterinnen und Täter
Täterinnen und Täter haben fast immer eine bereits bestehende zumeist feste Bindung und stammen aus dem näheren Umfeld der von Missbrauch Betroffenen. Nur selten sind die missbrauchenden Personen dem Kind völlig fremd. Die vertrauensvolle Beziehung, das Schutzbedürfnis der betroffenen Personen, die häufig Kinder sind, und häufig auch eine institutionelle Machtstellung der Täterinnen und Täter bilden die Ausgangssituation und die Handlungsmöglichkeit für Täterinnen und Täter. Neben allem körperlichen Leiden sind dieser Bruch des Vertrauens sowie das Ausnutzen von Macht der Faktor, der tiefen und nachhaltig seelischen Schaden hinterlässt.3. Schutz und Risikofaktoren im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen3.1 AnalyseDas kirchliche Leben der Metropolitanpfarrei ist eng verwoben mit der Liturgie am Dom als Bischofskirche und als Pfarrkirche. Für viele Gläubige, die sich dem Dom verbunden wissen, dient das reiche Angebot an Gottesdiensten zur Stärkung des Glaubens. Zur Erfüllung dieser liturgischen Auf-gaben versammelt sich ein auch zahlenmäßig bedeutender Kreis haupt- und (überwiegend erwachsener) ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministranten-, Lektoren- und Kommunionhelferdienst. Zudem werden regelmäßig Kinder und Jugendliche, wie in jeder anderen Pfarrei, auf die Feier der Erstkommunion und Firmung vorbereitet. Auch die Senioren und Kranken und Menschen mit Behinderung sind Teil der pastoralen Aufmerksamkeit am Dom.

Die Verantwortlichen in der Seelsorge wissen um die Bedeutung dieser Dienste und um ihre Verantwortung um die Menschen, die ihnen in den pastoralen Bereichen anvertraut sind. Sie haben die bleibende Aufgabe, mögliche Risikofaktoren zu identifizieren und Veränderungen in den Gefahrenpotenzialen festzustellen. Es geht um Strukturen, die gelebte Kultur der Achtsamkeit sowie die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im jeweiligen Arbeitsfeld.

Im Rahmen der Risikoanalyse haben sich alle Mitglieder des Seelsorgeteams damit auseinanderzusetzen, wo und wie und in welcher Intensität Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im weitesten Sinne zustande kommt. Die Einbindung aller Seelsorgerinnen und Seelsorger ermöglicht unterschiedliche Perspektiven und stärkt die Praxistauglichkeit des Schutzkonzeptes. Die Ergebnisse dieser Reflexion zentraler Fragestellungen, wie sie im Verhaltenskodex weiter unten zusammengefasst sind, sensibilisiert die Verantwortlichen zu großer Wachsamkeit. Das vorliegende Präventionskonzept kann daher nur als ein erster Impuls betrachtet werden, der in regelmäßigen Abständen weiterzuentwickeln ist.  3.2 In Prävention geschulte Person

Die durch die Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) in §9 geforderte Bestellung einer „in Präventionsfragen geschulten Person“ übernimmt am Münchner Dom Zu Unserer Lieben Frau Diakon Matthias Scheidl sowie das Präventionsteam, das sich wenigstens aus zwei Personen zusammensetzt: der in Prävention geschulten Person und nach Möglichkeit einer Person vom anderen Geschlecht, die als hauptamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (z.B. Pastoral- oder Gemeindereferent/in) oder ehrenamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (z.B. Pfarrgemeinderatsmitglied) am Dom tätig ist.

Die in Prävention geschulte Person
- ist Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

- kennt Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und externe Beratungsstellen informieren;

- unterstützt unsere Metropolitan- und Pfarrkirchenstiftung bei der Erstellung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes;

-  bemüht sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien der Pfarrei

4. Voraussetzung für die Übernahme eines ehren- oder hauptamtlichen Dienstes (oder Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses durch externe Dienstleister

Am Münchner Dom engagieren sich unterschiedliche Menschen überwiegend im Bereich der Liturgie, aber auch zum Beispiel in der Sakramentenvorbereitung oder Seniorenarbeit. In diesen pastoralen Bereichen ergeben sich regelmäßig sowohl allgemeine Kontaktmöglichkeiten als auch pastorale, seelsorgliche und pädagogische Anknüpfungen zu Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen:

- als Hauptamtliche in der Seelsorge

- als Haupt- oder Nebenamtliche (Mesner, Organisten, Sekretärinnen, Dom-Aufsichten, angestellte Reinigungskräfte u.a.)

- als Ehrenamtliche in den liturgischen Diensten, in der Kommunion- und Firmvorbereitung sowie in der Senioren- und Krankenpastoral

- als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Dienstleistern

4.1 Erweitertes Führungszeugnis bei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der Einstellung eine Verpflichtungs-erklärung und ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen; alle fünf Jahre erhalten sie eine standardisierte Aufforderung, ein aktuelles Erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Dieses wird in der Personalakte verwahrt.

4.2 Erweitertes Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Für Ehrenamtliche gilt das in der Broschüre „Miteinander achtsam leben“ beschriebene Verfahren der Einsichtnahme. Ob ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss oder nicht, hängt nicht vom Beschäftigungsumfang ab, sondern von Art, Dauer und Intensität (Nah- und Abhängigkeitsbereich) des Kontaktes mit Minderjährigen bzw. schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. Grundlage der Entscheidung ist die Einschätzung des Präventionsteams, wann ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht. Die Dokumentation erfolgt in einer, von der Verwaltungsleitung zu führenden, Excel-Tabelle. Ein neues, aktuelles Erweitertes Führungszeugnis muss alle fünf Jahre vorgelegt werden.

4.3 Erweitertes Führungszeugnis bei externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister oder Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum am Dom, besonders zu den bekannten Gottesdienstzeiten Zugang haben zu Sakristei, Vorsakristei, Umkleide der liturgischen Dienste und Dompfarrsaal sowie anderen pastoral genutzten Räumen, wie beispielsweise dem Jugendheim, müssen eine Verpflichtungserklärung und ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Hierzu erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine standardisierte Aufforderung. Führungszeugnis und Verpflichtungserklärung werden datenschutz-konform beim Präventionsteam verwahrt.


5. Verhaltenskodex

Der Münchner Dom ist ein geschützter Lern- und Lebensraum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die schutz- oder hilfebedürftig sind. Der Umgang mit ihnen erfordert entsprechende Grundhaltungen, um mit den persönlichen Grenzen jedes Einzelnen achtsam umzugehen. Respekt, Wertschätzung, Transparenz und eine offene Kommunikationskultur sind entscheidende Begriffe, die im Verhaltenskodex beschrieben sind. Der Verhaltenskodex wurde mit den verantwortlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie Ehrenamtlichen des Pfarrgemeinderates erarbeitet. 

5.1 Grundsätze

Sprache und Wortwahl

Menschen können durch Sprache und Wortwahl in ihrer Person zutiefst verletzt oder bloßgestellt werden. Daher wird besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, wie auch allgemein, auf eine respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation Wert gelegt. Die Achtung der Person eines Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen als oberste Grundhaltung verbietet per se Beleidigungen und eine herabwürdigende Sprache.
- Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene werden bei ihrem Vornamen genannt. Spitznamen werden nur verwendet, wenn der/die Betreffende das möchte. Kosenamen kommen nicht zum Einsatz
- In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet.
- Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf die
Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.
- Nähe und Distanz

Die Gestaltung der Beziehung mit Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen muss in der seelsorglichen und pädagogischen Arbeit dem jeweiligen Auftrag entsprechen.

Einzelgespräche sowie katechetische Gespräche und Einheiten finden in dafür geeigneten Räumlichkeiten statt. Der Zugang von außen muss gewährleistet sein. Privaträume sowie abschließbare Büros von Einzelpersonen sind für Einzelgespräche untersagt. Es wird auf einen ausreichend großen Abstand zwischen den Gesprächsteilnehmern geachtet (zum Beispiel durch einen die Gesprächspartner trennenden Tisch).

Privilegierte Zuwendungen, Bevorzugungen und intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sind zu unterlassen.

Angemessenheit von KörperkontaktIn der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist ein berührungsfreier Umgang nicht immer möglich. Körperliche Berührungen haben allerdings altersgerecht und im jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Ablehnung gegenüber körperlichen Berührungen von Bezugspersonen muss ausnahmslos respektiert werden. Bei unangemessenem Körperkontakt unter Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen muss eingeschritten und die Trennung der Personen erwirkt werden. Beim Anziehen der liturgischen Kleidung kann nur dann geholfen werden, wenn der Minderjährige oder schutz- und hilfebedürftige Erwachsene im liturgischen Dienst dazu sein Einverständnis gegeben hat.

5.2 Nutzung von Sozialen Netzwerken und Medien
Die sozialen Netzwerke und digitalen Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Kinder und Jugendliche müssen in der Medienkompetenz gefördert werden. Dabei kommt dem professionellen Umgang mit den Medien eine besondere Bedeutung und den Bezugspersonen eine gesonderte Verantwortung zu. Der Umgang mit Medien muss pädagogisch sinnvoll und altersentsprechend sein.

- Nicht erlaubt sind, egal in welcher Form auch immer, pornographische Inhalte.

- Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen ist zu unterlassen. Zulässig ist lediglich die Gruppenkommunikation. 

- Freundschaften über Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram und andere Plattformen werden von den Seelsorgern der Dompfarrei nicht angenommen und geteilt.

- Kommunikationsforen wie WhatsApp, Threema, Telegram, Signal und weitere Messenger-Dienste werden nicht mit einzelnen Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftige Erwachsenen gepflegt. Lediglich zur Gruppenkommunikation kann dies sein, soweit der jeweilige Messenger-Dienst diese Möglichkeit anbietet.

- Bezugspersonen sind verpflichtet, in ihrem Einflussbereich gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen und einzuschreiten bzw. verantwortliche Personen entsprechend aufmerksam zu machen.

- Die datenschutzkonforme Verwendung von privaten Daten, zum Beispiel von Mobilnummern, E-Mail-Adressen und persönliche, ist selbstverständlich.

- Die Veröffentlichung, Weitergabe und Speicherung von Bildern sind nur nach Zustimmung der betroffenen Person bzw. nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig.

5.3 Reisen und Fahrten
Freizeiten, ob als Tagesfahrten oder Fahrten mit Übernachtungen, haben grundsätzlich einen hohen Stellenwert in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Maßnahmen dieser Art fördern die individuelle und gruppendynamische Entwicklung und sprechen unterschiedliche Erfahrungsebenen bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen an. Grundsätzlich gilt, dass bei der Durchführung von Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung, nicht erst am Ort, sondern bereits bei der Planung auf geschlechtergetrennte Schlafmöglichkeiten geachtet werden muss. Wo in der Praxis die vorgegebenen Rahmenbedingungen die Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Beispiel bei einer Reise in entfernten Regionen und Ländern, muss wie bei anderen Abweichungen, in transparenter Weise diese Eigenschaft mit den Erziehungsberechtigten besprochen und deren Einverständnis eingeholt werden. Voraussetzung für die Durchführung von Freizeiten mit Übernachtung von Kindern und Jugendlichen ist die Anwesenheit einer genügend großen Zahl von Betreuungspersonen (Mindestschlüssel 1:10) erforderlich.

Bei der Planung einer Freizeitmaßnahme müssen neben erwachsene Begleitpersonen auch erwachsene Personen benannt sein, die als Reserve vertretungsweise einspringen können. Kann der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden, ist die Maßnahme abzusagen. Wenn sich die Gruppe aus Teilnehmenden beiderlei Geschlechts zusammensetzt, muss sich das in der Zusammensetzung der Gruppe der Betreuungspersonen widerspiegeln.

Männliche und weibliche Teilnehmende werden in unterschiedlichen und abgetrennten Räumen untergebracht und benutzen getrennte Sanitärräume. Wo eine Trennung nicht möglich ist, werden geschützte Bereiche zum Umkleiden und zur Körperhygiene gegeben.

Die Schlafräume der Teilnehmenden gehören zu ihrem Privat- und Intimbereich. Die Räume werden von Betreuungspersonen ohne vorheriges Anklopfen nicht betreten. Der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Minderjährigen in einem zur Privatsphäre gehörenden Raum ist verboten.

Kinder und Jugendliche, die Zuwendung, Trost oder medizinische Hilfe brauchen, dürfen mit einer Betreuungsperson nicht allein bleiben. Wenn nicht anders möglich oder pädagogisch sinnvoll, muss wenigstens eine weitere Betreuungsperson über die betreuerische Zuwendung informiert werden. Die Zimmertür soll dabei wenigstens leicht geöffnet sein. Die Erziehungsberechtigten werden zeitnah über das Ereignis informiert.

Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen zusammen mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in privaten Zimmern und Privatwohnungen sind verboten.

Bei Freizeiten mit Übernachtungen ist für Betreuungspersonen die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als fünf Jahre) erforderlich.

5.4 Verbindliche Anerkennung des Verhaltenskodex
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dom erkennen durch Unter-schrift den Verhaltenskodex an. Dies ist die verbindliche Voraussetzung für eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung bzw. Beauftragung zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister oder Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum am Dom, besonders zu den bekannten Gottesdienstzeiten Zugang haben zu Sakristei, Vorsakristei, Umkleide der liturgischen Dienste und Dompfarrsaal sowie anderen pastoral genutzten Räumen, wie beispielsweise dem Jugendheim, erkennen durch Unterschrift den Verhaltenskodex an.

Die in Prävention geschulte Person trägt Sorge dafür, dass der unterzeichnete Verhaltenskodex dokumentiert und datenschutzkonform aufbewahrt wird.

Bei Regelverletzungen und Grenzüberschreitungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Vorgesetzte an die Vorgabe gehalten, Gespräche mit den jeweils beteiligten Personen zu führen. In Entsprechung der Ergebnisse dieser Gespräche sind notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Der vorliegende Verhaltenskodex bedarf der kontinuierlichen Selbstprüfung anhand der diözesanen Vorgaben und der gegebenen Wirklichkeit am Münchner Dom. Der Verhaltenskodex wird in regelmäßigen Zeiträumen durch die in Prävention geschulte Person überprüft, mindestens aber alle fünf Jahre. 


6. Beratungs- und Beschwerdemanagement

Um Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene erfolgreich vor sexuellem Missbrauch am Münchner Dom zu schützen, müssen Beschwerden geäußert werden können. Diese können mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Der Kontakt zum Präventionsteam kann über das Dompfarramt erfolgen. Schriftliche Mitteilungen können mit Vermerk „An das Präventionsteam“ im Briefkasten des Dompfarramtes eingeworfen werden. Zudem stehen für Beschwerden der Dompfarrer sowie alle Seelsorgerinnen und Seelsorger am Dom zur Verfügung. Daneben ist es jederzeit möglich, sich direkt an die Kontaktstellen der Erzdiözese zu wenden (s. Punkt 8).

Direkt und ohne Umwege kann das Präventionsteam unter der E-Mail-Adresse: praeventi-on@muenchner-dom.de kontaktiert werden. Emails können nur vom Präventionsteam gelesen werden. Der Beschwerdegeber erhält zeitnah die Informationen über den Eingang der Beschwerde und deren Bearbeitung. Auch über den weiteren Fortgang wird dieser unterrichtet, damit Transparenz im Umgang mit der Beschwerde sichergestellt ist. Die Anonymität gegenüber dem oder der Betroffenen bleibt gewahrt.

Jeder Verdachtsfall und jede Beschwerde wird gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst entsprechend weitergeleitet. Begleitende Maßnahmen und Aufarbeitung werden von den zuständigen Mitarbeitern der Diözese angeleitet und durchgeführt. 


7. Qualitätssicherung

7.1 Qualitätsmanagement
Dieses Institutionelle Schutzkonzept mit allen dazu notwendigen Maßnahmen ist nicht als abgeschlossen zu verstehen, sondern es wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und gegebenenfalls erweitert und angepasst.  Handelnde Personen wechseln, neue Entwicklungen stellen auch neue Herausforderungen an die Präventionsarbeit.

Das Qualitätsmanagement ist fester Bestandteil des Schutzkonzeptes und stellt sicher, dass

- die Gültigkeitsdauer bezüglich Erweitertes Führungszeugnis, Schulungen, Verhaltenskodex u.a. im Blick bleiben,

- die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen turnusmäßig überprüft und die Maßnahmen ggf. den Erfordernissen angepasst werden,

- wenn nötig, einmal jährlich Präventionsangebote geplant und terminiert werden.

- bei einem Vorfall von sexualisierter Gewalt, bei strukturellen Veränderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre das Schutzkonzept überprüft,

- und gegebenenfalls überarbeitet wird,

- einmal jährlich die präventionsrelevanten Dokumente der Pfarrei auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.

Dabei gelten folgende Fristen:

Präventionsschulungen: Gültigkeit 5 Jahre

Erweitertes Führungszeugnis: Gültigkeit 5 Jahre

Unterschrift Verhaltenscodex: einmalig

Unterschrift Selbstauskunftserklärung: einmalig

7.2 Aus- und Weiterbildung
Grundschulungen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ sind für haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen verpflichtend. Die Intensität der Schulung hängt davon ab, wieviel Kontakt (Art und Dauer) eine Person zu schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen hat oder welche Leitungsaufgabe ihr zukommt.

Die Schulungen sensibilisieren für das Thema und machen die Verantwortung jeder/s Einzelnen deutlich. Dabei sind folgende Bereiche zu berücksichtigen:

- Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

- Daten und Fakten zum Bereich des sexuellen Missbrauchs

- Nähe und Distanz

- Differenzierung von Grenzverletzungen/Übergriffen/sexuellem Missbrauch

- Mythen im Bereich „sexueller Missbrauch“; Täterbeschreibungen und ihre Strategien

- Recht und Gesetz

- Prävention und Intervention im Erzbistum München und Freising

- Ablauf des Beratungs- und Beschwerdemanagements sowie Kontaktpersonen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vom Präventionsteam zur Schulung eingeladen. Die Teilnahme wird dokumentiert. Schulungen erfolgen alle fünf Jahre oder bei Bedarf. 


8. Kontakte und Hilfsangebote

In Prävention geschulte Person für den Münchner Dom:

Diakon Robert Scheingraber
Frauenplatz 12, 80331 München
E-Mail: praevention@muenchner-dom.de

Telefon: 089/ 29 00 28-0
Telefax: 089/ 29 00 28-50

Frau Birgit Schnabl
Ahornweg 7
87547 Eurasburg
Telefon: 08179/ 8224


Zentrale Ansprechpartner der Erzdiözese München und Freising,
Stabsstelle - Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch:

Frau Lisa Dolatschko-Ajjur
Stabstellenleiterin, Pädagogin M.A.
Tel: 0160 / 96 34 65 60
E-Mail: LDolatschkoAjjur@eomuc.de

Frau Christine Stermoljan
Stabstellenleiterin, Dipl. Sozialpädagogin
Kinder- u. Jugendlichen Psychotherapeutin
Tel: 0170 / 22 45 602
E-Mail: CStermoljan@eomuc.de


Unabhängige Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst:

Frau Diplompsychologin Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Tel: 089/ 20 04 17 63
E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

Herr Dr. jur. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Tel.: 0174 / 300 26 47
Fax: 089/95453713-1
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de  


9. Abschluss und in Kraft treten

Das vorstehende Institutionelle Schutzkonzept tritt zum1. November 2021 in Kraft.