Liturgische Dienste

Bei der Feier der Gottesdienste gibt es bestimmte Aufgaben, die in der Regel von Gläubigen, die nicht das Weihesakrament empfangen haben, übernommen werden - auch stellvertretend für die ganze Gemeinde.

Zu diesen „besonderen Diensten“ in der Liturgie zählen v.a. der Altardienst der Ministranten, das Vortragen von Lesungen aus der Heiligen Schrift (mit Ausnahme des Evangeliums) durch Lektorinnen und Lektoren sowie das Vorsingen von Psalmen und anderen Vorsängerteilen durch Kantorinnen und Kantoren.

Am Münchner Dom gibt es eine Gruppe von rund 70 Frauen und Männern, die regelmäßig diese besonderen liturgischen Dienste ausüben. Sie werden zu diesem Dienst durch den Domzeremoniar eingeteilt und auch regelmäßig geschult (die Kantorinnen und Kantoren werden von der Dommusik betreut).

Durch ihre häufige Präsenz am Dom bildet die Gruppe der liturgischen Dienste auch einen wichtigen Bestandteil des Gemeindelebens der Dompfarrei.